ESG EVIDENCE READINESS CHECK

Ist dieser ESG-Nachweis wirklich verwendbar?

Ein Dokument zu haben, bedeutet noch nicht automatisch, dass es eine ESG-Aussage belastbar unterstützt. Prüfen Sie einen Nachweis in wenigen Minuten auf Aussagebezug, Gesellschaft, Scope, Zeitraum, Quelle, Freigabe und Nachvollziehbarkeit.

Keine Registrierung. Keine Dokumente werden hochgeladen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser.

Abgrenzung

Ein Nachweis. Nicht der ganze Fragebogen.

Die vollständige ESG-Fragebogen-Checkliste strukturiert eine komplette Kundenanfrage. Dieser Check beantwortet eine engere Frage: Kann ein bestimmter Nachweis eine konkrete ESG-Antwort tragen?

Wenn Sie zunächst klären möchten, welche Dokumenttypen grundsätzlich relevant sein können, lesen Sie den Leitfaden zu ESG-Nachweisen für Lieferanten.

Interaktiver Check

Nehmen Sie einen konkreten Nachweis zur Hand.

Wählen Sie beispielsweise eine Rechnung, einen Bericht, eine Richtlinie, einen Zertifikatsnachweis, eine Berechnung oder eine interne Datentabelle. Beantworten Sie anschließend die 30 Prüffragen mit Ja, Unklar oder Nein.

Ziel ist nicht, einen Nachweis automatisch als „akzeptiert“ oder „konform“ einzustufen. Die Checkliste hilft Ihnen dabei, erkennbare Lücken zu finden, bevor Sie den Nachweis in einem Kundenfragebogen, einer ESG-Anfrage oder einer internen ESG-Dokumentation verwenden.

Welche Art von Nachweis prüfen Sie?

Wird nur lokal für Ihre aktuelle Prüfung verwendet.

Abschnitt 1

Belegt der Nachweis wirklich die Aussage?

Beginnen Sie nicht mit dem Dokument, sondern mit der Aussage, die Sie damit unterstützen möchten.

Fortschritt in Belegt der Nachweis wirklich die Aussage?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 01

Belegt der Nachweis direkt die Aussage oder Kennzahl, die Sie angeben möchten?

Ein thematisch passendes Dokument reicht nicht aus, wenn daraus die konkrete Aussage nicht hervorgeht.

Punkt 02

Ist der relevante Inhalt konkret genug, um die Aussage nachvollziehen zu können?

Allgemeine Formulierungen wie „Wir achten auf Nachhaltigkeit“ belegen keine konkrete Maßnahme, Kennzahl oder Umsetzung.

Punkt 03

Kann die geplante Antwort aus dem Nachweis abgeleitet werden, ohne den Inhalt zu erweitern oder zu überinterpretieren?

Der Nachweis sollte nicht mehr aussagen müssen, als tatsächlich dokumentiert ist.

Punkt 04

Ist diese Art von Nachweis für die betreffende Aussage sinnvoll?

Eine Richtlinie kann beispielsweise eine formelle Verpflichtung belegen, aber nicht automatisch deren tatsächliche Umsetzung.

Punkt 05

Widerspricht der Nachweis keinen anderen Angaben, Dokumenten oder Kennzahlen, die Sie für dieselbe Anfrage verwenden?

Unterschiedliche Zeiträume, Definitionen oder Datenquellen können scheinbar widersprüchliche Antworten erzeugen.

Abschnitt 2

Gilt der Nachweis für die richtige Organisation und den richtigen Scope?

Ein Nachweis kann korrekt sein und trotzdem für die konkrete Antwort ungeeignet sein, wenn er eine andere Gesellschaft, einen anderen Standort oder einen anderen organisatorischen Umfang betrifft.

Fortschritt in Gilt der Nachweis für die richtige Organisation und den richtigen Scope?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 06

Gilt der Nachweis für dieselbe rechtliche Einheit, für die Sie den ESG-Fragebogen oder die Anfrage beantworten?

Prüfen Sie besonders Gruppen-, Muttergesellschafts- und Tochtergesellschaftsdokumente.

Punkt 07

Falls der Nachweis auf Konzernebene gilt: Ist eindeutig dokumentiert, dass Ihre Gesellschaft vom Geltungsbereich erfasst ist?

Eine Konzernrichtlinie oder ein Gruppenzertifikat sollte nicht automatisch auf jede Gesellschaft übertragen werden.

Punkt 08

Deckt der Nachweis den Standort oder die Standorte ab, auf die sich Ihre Antwort bezieht?

Eine Rechnung eines einzelnen Werks belegt beispielsweise nicht automatisch den Verbrauch aller Standorte.

Punkt 09

Erfasst der Nachweis die relevante Tätigkeit, Geschäftseinheit oder organisatorische Einheit?

Punkt 10

Ist klar, welche Standorte, Aktivitäten, Personengruppen oder Daten gegebenenfalls nicht im Nachweis enthalten sind?

Ein definierter Ausschluss ist besser als ein unklarer Geltungsbereich.

Abschnitt 3

Passt der Nachweis zum angefragten Zeitraum?

ESG-Daten werden häufig für ein konkretes Geschäftsjahr, Berichtsjahr oder einen aktuellen Status angefragt.

Fortschritt in Passt der Nachweis zum angefragten Zeitraum?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 11

Bezieht sich der Nachweis auf den Zeitraum, der in der Kundenanfrage oder im Fragebogen verlangt wird?

Punkt 12

Ist der relevante Zeitraum im Dokument eindeutig erkennbar?

Beispielsweise über Rechnungsperiode, Geschäftsjahr, Ausstellungsdatum oder dokumentierten Gültigkeitszeitraum.

Punkt 13

Deckt der Nachweis den erforderlichen Zeitraum vollständig ab?

Drei Monatsrechnungen reichen nicht aus, wenn eine Jahreskennzahl dargestellt werden soll und keine nachvollziehbare Ergänzung vorliegt.

Punkt 14

Haben Sie geprüft, ob eine neuere Version oder aktuellere Daten existieren?

Punkt 15

Ist eindeutig, ob der Nachweis einen historischen Zustand oder den aktuellen Stand beschreibt?

Frühere Nachweise sollten nicht als Beleg für einen aktuellen Zustand dargestellt werden, wenn sich die Situation geändert haben könnte.

Abschnitt 4

Ist die Quelle belastbar und nachvollziehbar?

Gute ESG-Evidence beginnt bei einer identifizierbaren Quelle. Interne Tabellen können nützlich sein – entscheidend ist, ob ihre Herkunft nachvollzogen werden kann.

Fortschritt in Ist die Quelle belastbar und nachvollziehbar?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 16

Ist eindeutig, woher die zugrunde liegende Information oder Kennzahl stammt?

Punkt 17

Ist eine Primärquelle vorhanden oder kann auf sie zurückgegriffen werden?

Beispiele: Originalrechnung, Messwert, Payroll-Export, offizielles Zertifikat, Entsorgungsnachweis oder freigegebene Richtlinie.

Punkt 18

Falls Daten manuell übertragen oder zusammengeführt wurden: Wurde geprüft, ob dabei Fehler entstanden sind?

Punkt 19

Falls der Nachweis eine berechnete Kennzahl enthält: Sind Ausgangsdaten, Methode und wesentliche Annahmen dokumentiert?

Besonders relevant für Emissions-, Energie-, Intensitäts- und aggregierte Kennzahlen.

Punkt 20

Sind Einheit, Definition und Bezugsgröße der verwendeten Kennzahl eindeutig?

Beispielsweise kWh, MWh, Liter, tCO₂e, FTE, Headcount oder Prozentanteil.

Abschnitt 5

Ist der Nachweis aktuell, gültig und intern freigegeben?

Dokumente können fachlich richtig sein und trotzdem ungeeignet werden, wenn sie abgelaufen, ersetzt, nur als Entwurf vorhanden oder intern nicht bestätigt sind.

Fortschritt in Ist der Nachweis aktuell, gültig und intern freigegeben?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 21

Ist der Nachweis zum relevanten Zeitpunkt gültig oder fachlich noch aktuell?

Punkt 22

Ist bei versionierten Dokumenten erkennbar, welche Version aktuell verwendet wird?

Punkt 23

Haben Sie geprüft, ob der Nachweis nicht durch eine neuere Version ersetzt wurde?

Punkt 24

Ist das Dokument final bzw. intern verabschiedet und nicht nur ein Entwurf?

Ein Policy-Entwurf sollte nicht als bereits geltende Unternehmensrichtlinie dargestellt werden.

Punkt 25

Kann die zuständige interne Person oder Funktion den Inhalt des Nachweises bestätigen?

Beispielsweise Finance, HR, Quality, Facility Management, EHS, Procurement oder Geschäftsführung.

Abschnitt 6

Kann ein Dritter die Antwort bis zur Quelle zurückverfolgen?

Ziel ist eine klare Kette von der Kundenfrage über die Antwort bis zum zugrunde liegenden Nachweis.

Fortschritt in Kann ein Dritter die Antwort bis zur Quelle zurückverfolgen?: 0 von 5 geprüft · 5 Punkte offen

Punkt 26

Lässt sich eindeutig nachvollziehen, welche Kundenfrage durch diesen Nachweis unterstützt wird?

Punkt 27

Falls eine Kennzahl verwendet wird: Könnte eine andere Person nachvollziehen, wie sie aus den Quelldaten entstanden ist?

Punkt 28

Ist der Nachweis so bezeichnet, dass er später eindeutig wiedergefunden werden kann?

Ein sinnvoller Dateiname oder eine interne Referenz erleichtert spätere Kundenanfragen und Wiederverwendung.

Punkt 29

Sind wesentliche Annahmen, Einschränkungen oder Erklärungen dokumentiert, die zum Verständnis des Nachweises notwendig sind?

Punkt 30

Ist vorgesehen, dass Unternehmensdaten und Aussagen vor der externen Verwendung intern bestätigt werden?

Die Person, die den Fragebogen vorbereitet, sollte nicht ungeprüft Unternehmensfakten oder verbindliche Aussagen festlegen.

Ihre Evidence-Übersicht

Prüfung noch nicht abgeschlossen

Beantworten Sie alle relevanten Punkte, um offene Risiken und nächste Schritte zu sehen.

Prüfpunkte
30
Erfüllt
0
Unklar
0
Nicht erfüllt
0

Offene Punkte

Keine Red Flags aus den bisherigen Antworten.

Noch zu klären

Keine als unklar markierten Punkte.

ESG Evidence Readiness Check

Erstellt mit der evipace ESG-Nachweise-Checkliste

Nachweis
Ohne interne Bezeichnung
Art des Nachweises
Noch nicht ausgewählt
Druckdatum
27. August 2026
Resultat
Prüfung noch nicht abgeschlossen

Beantworten Sie alle relevanten Punkte, um offene Risiken und nächste Schritte zu sehen.

Prüfpunkte
30
Erfüllt
0
Unklar
0
Nicht erfüllt
0

1. Belegt der Nachweis wirklich die Aussage?

PunktPrüffrageAntwort
01Belegt der Nachweis direkt die Aussage oder Kennzahl, die Sie angeben möchten?Nicht beantwortet
02Ist der relevante Inhalt konkret genug, um die Aussage nachvollziehen zu können?Nicht beantwortet
03Kann die geplante Antwort aus dem Nachweis abgeleitet werden, ohne den Inhalt zu erweitern oder zu überinterpretieren?Nicht beantwortet
04Ist diese Art von Nachweis für die betreffende Aussage sinnvoll?Nicht beantwortet
05Widerspricht der Nachweis keinen anderen Angaben, Dokumenten oder Kennzahlen, die Sie für dieselbe Anfrage verwenden?Nicht beantwortet

2. Gilt der Nachweis für die richtige Organisation und den richtigen Scope?

PunktPrüffrageAntwort
06Gilt der Nachweis für dieselbe rechtliche Einheit, für die Sie den ESG-Fragebogen oder die Anfrage beantworten?Nicht beantwortet
07Falls der Nachweis auf Konzernebene gilt: Ist eindeutig dokumentiert, dass Ihre Gesellschaft vom Geltungsbereich erfasst ist?Nicht beantwortet
08Deckt der Nachweis den Standort oder die Standorte ab, auf die sich Ihre Antwort bezieht?Nicht beantwortet
09Erfasst der Nachweis die relevante Tätigkeit, Geschäftseinheit oder organisatorische Einheit?Nicht beantwortet
10Ist klar, welche Standorte, Aktivitäten, Personengruppen oder Daten gegebenenfalls nicht im Nachweis enthalten sind?Nicht beantwortet

3. Passt der Nachweis zum angefragten Zeitraum?

PunktPrüffrageAntwort
11Bezieht sich der Nachweis auf den Zeitraum, der in der Kundenanfrage oder im Fragebogen verlangt wird?Nicht beantwortet
12Ist der relevante Zeitraum im Dokument eindeutig erkennbar?Nicht beantwortet
13Deckt der Nachweis den erforderlichen Zeitraum vollständig ab?Nicht beantwortet
14Haben Sie geprüft, ob eine neuere Version oder aktuellere Daten existieren?Nicht beantwortet
15Ist eindeutig, ob der Nachweis einen historischen Zustand oder den aktuellen Stand beschreibt?Nicht beantwortet

4. Ist die Quelle belastbar und nachvollziehbar?

PunktPrüffrageAntwort
16Ist eindeutig, woher die zugrunde liegende Information oder Kennzahl stammt?Nicht beantwortet
17Ist eine Primärquelle vorhanden oder kann auf sie zurückgegriffen werden?Nicht beantwortet
18Falls Daten manuell übertragen oder zusammengeführt wurden: Wurde geprüft, ob dabei Fehler entstanden sind?Nicht beantwortet
19Falls der Nachweis eine berechnete Kennzahl enthält: Sind Ausgangsdaten, Methode und wesentliche Annahmen dokumentiert?Nicht beantwortet
20Sind Einheit, Definition und Bezugsgröße der verwendeten Kennzahl eindeutig?Nicht beantwortet

5. Ist der Nachweis aktuell, gültig und intern freigegeben?

PunktPrüffrageAntwort
21Ist der Nachweis zum relevanten Zeitpunkt gültig oder fachlich noch aktuell?Nicht beantwortet
22Ist bei versionierten Dokumenten erkennbar, welche Version aktuell verwendet wird?Nicht beantwortet
23Haben Sie geprüft, ob der Nachweis nicht durch eine neuere Version ersetzt wurde?Nicht beantwortet
24Ist das Dokument final bzw. intern verabschiedet und nicht nur ein Entwurf?Nicht beantwortet
25Kann die zuständige interne Person oder Funktion den Inhalt des Nachweises bestätigen?Nicht beantwortet

6. Kann ein Dritter die Antwort bis zur Quelle zurückverfolgen?

PunktPrüffrageAntwort
26Lässt sich eindeutig nachvollziehen, welche Kundenfrage durch diesen Nachweis unterstützt wird?Nicht beantwortet
27Falls eine Kennzahl verwendet wird: Könnte eine andere Person nachvollziehen, wie sie aus den Quelldaten entstanden ist?Nicht beantwortet
28Ist der Nachweis so bezeichnet, dass er später eindeutig wiedergefunden werden kann?Nicht beantwortet
29Sind wesentliche Annahmen, Einschränkungen oder Erklärungen dokumentiert, die zum Verständnis des Nachweises notwendig sind?Nicht beantwortet
30Ist vorgesehen, dass Unternehmensdaten und Aussagen vor der externen Verwendung intern bestätigt werden?Nicht beantwortet

Offene Punkte

Keine Red Flags aus den bisherigen Antworten.

Noch zu klären

Keine als unklar markierten Punkte.

Was Sie als Nächstes tun sollten

  • Interne Bestätigung einholen: Lassen Sie die zugrunde liegenden Unternehmensangaben durch die zuständige interne Stelle bestätigen, bevor Sie sie extern verwenden.

Diese Checkliste bewertet weder rechtliche Konformität noch die Akzeptanz durch einen bestimmten Kunden, eine Plattform oder einen Prüfer.

Prüfung wirklich zurücksetzen?

Alle Antworten und die optionale interne Bezeichnung dieses Nachweises werden auf diesem Gerät gelöscht.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen.

Diese Checkliste benötigt kein Konto und keinen Dokumenten-Upload. Ihre Eingaben werden nicht an evipace übertragen. Der lokale Fortschritt kann ausschließlich in Ihrem Browser gespeichert werden.

30 Prüfpunkte im ESG Evidence Readiness Check.

Was ist ein ESG-Nachweis?

Ein ESG-Nachweis ist eine Quelle, mit der eine Aussage, Kennzahl, Richtlinie oder tatsächliche Unternehmenspraxis nachvollziehbar unterstützt werden kann. Je nach Thema kann das beispielsweise eine Rechnung, ein Zertifikat, eine freigegebene Richtlinie, eine Berechnung, ein HR-Auszug, ein Protokoll oder ein anderer dokumentierter Datensatz sein.

Entscheidend ist nicht nur, dass ein Dokument vorhanden ist. Es muss zur konkreten Aussage, zur richtigen Gesellschaft, zum relevanten Zeitraum und zum angefragten Scope passen.

Ein passendes Dokument ist nicht automatisch ein guter Nachweis

Viele ESG-Anfragen scheitern nicht daran, dass überhaupt keine Informationen vorhanden sind. Häufig existieren bereits Dokumente, aber ihre Verbindung zur konkreten Kundenfrage ist unklar.

Ein Zertifikat kann beispielsweise nur einen bestimmten Standort abdecken. Eine Konzernrichtlinie kann für eine Tochtergesellschaft gelten – muss es aber nicht automatisch. Eine interne Tabelle kann eine korrekte Kennzahl enthalten, ohne dass die ursprüngliche Datenquelle noch erkennbar ist.

Deshalb sollte Evidence nicht nur gesammelt, sondern systematisch eingeordnet werden.

Von der Kundenfrage bis zur Quelle

  1. Kundenfrage
  2. Antwort
  3. Nachweis
  4. Quelle

Eine belastbare ESG-Antwort sollte sich möglichst durchgehend zurückverfolgen lassen.

Wenn ein Kunde beispielsweise den Stromverbrauch eines Standorts für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangt, sollte erkennbar sein, welche Kennzahl angegeben wurde, wie sie berechnet oder aggregiert wurde und auf welchen Rechnungen, Messwerten oder anderen Quelldaten sie basiert.

Diese Nachvollziehbarkeit erleichtert nicht nur die aktuelle Anfrage. Sie schafft auch eine wiederverwendbare Grundlage für spätere Fragebögen und ESG-Datenerhebungen.

Eine Richtlinie ist nicht dasselbe wie ein Nachweis der Umsetzung

Eine Environmental Policy, ein Supplier Code of Conduct oder eine andere Unternehmensrichtlinie kann dokumentieren, welche Grundsätze und Erwartungen ein Unternehmen formell festgelegt hat.

Sie sollte jedoch nicht automatisch als Nachweis dafür verwendet werden, dass jede darin genannte Maßnahme bereits vollständig umgesetzt wird.

Umgekehrt sollte ein Entwurf nicht als bereits geltende Richtlinie dargestellt werden. Maßgeblich ist der tatsächliche Status des Dokuments im Unternehmen.

Für Umweltpolitik erklärt der Leitfaden eine belastbare Umweltrichtlinie erstellen, wie tatsächliche Praxis, Scope, Freigabe und Nachweise getrennt werden.

Für Lieferantenanforderungen ordnet der Leitfaden Supplier Code of Conduct erstellen, wie Kodex, Kommunikation, Bestätigung und Anwendung nachvollziehbar voneinander getrennt werden.

Bei Kennzahlen zählt die Datenkette

Bei Energie-, Emissions-, Personal- oder anderen quantitativen ESG-Angaben reicht ein Endwert allein häufig nicht aus.

Dokumentieren Sie möglichst:

Quelldaten → Aggregation → Berechnung → Ergebnis → verwendete Annahmen

So bleibt auch später nachvollziehbar, wie eine Kennzahl entstanden ist und welche Datenbasis verwendet wurde.

EcoVadis-Dokumente und Nachweise einordnen

Typische ESG-Nachweise in produzierenden Unternehmen

Energie & Emissionen

Strom- und Gasrechnungen, Brennstoffbelege, Zählerdaten, Kältemittelnachweise, Emissionsberechnungen.

Mitarbeitende

HR-Auswertungen, Schulungsnachweise, Arbeitsschutzunterlagen, dokumentierte Kennzahlen.

Umwelt

Entsorgungsnachweise, Umweltkennzahlen, Genehmigungs- oder Zertifikatsunterlagen, interne Aufzeichnungen.

Policies

Verabschiedete Unternehmensrichtlinien, Codes, Verfahren und dokumentierte Verantwortlichkeiten.

Lieferkette

Supplier Codes, Lieferantenbewertungen, Beschaffungsunterlagen und dokumentierte Prozesse.

Management & Governance

Freigaben, Zuständigkeiten, Protokolle und dokumentierte interne Kontrollen.

Sie wissen nicht, wer den fehlenden Nachweis liefern kann?

ESG-Daten liegen häufig nicht bei einer einzelnen Person. Finance besitzt Rechnungen, HR Mitarbeitendendaten, Facility Management Verbrauchsdaten und Quality oder EHS verwalten weitere Nachweise.

Unsere Data Owner Map zeigt, welche internen Funktionen typischerweise welche ESG-Informationen liefern.

Für Strom-, Brennstoff-, Fahrzeug- und Kältemitteldaten hilft zusätzlich die Scope 1 & 2 Datenerfassungs-Vorlage.

Sie prüfen nicht nur einen Nachweis, sondern einen ganzen Kundenfragebogen?

Nutzen Sie die vollständige ESG-Fragebogen-Checkliste, wenn Sie eine konkrete Kundenanfrage von der ersten Sichtung bis zur finalen internen Prüfung strukturieren möchten.

Sie haben die Unterlagen – aber noch keine klare Evidence-Struktur?

Senden Sie uns die ESG-Anfrage Ihres Kunden. Wir ordnen Anforderungen, vorhandene Unternehmensdaten und Nachweise, identifizieren offene Punkte und bereiten die Antworten für Ihre interne Bestätigung vor.

Sie behalten die Kontrolle über Unternehmensangaben und die finale Einreichung.

Wie evipace mit Quellen, Annahmen, Review und Aussagegrenzen arbeitet, beschreibt unsere Methodik.

Aus Dokumenten werden belastbare Antworten.

Wir helfen produzierenden Unternehmen dabei, vorhandene ESG-Daten und Nachweise in eine klare, nachvollziehbare Kundenantwort zu überführen.